Unser Ziel ist es, Ihr Objekt in optimalem Zustand zu halten. Neben sämtlichen im Rahmen der Vermietung anfallenden Verwaltungsaufgaben übernehmen
wir im Namen des Eigentümers Leistungen der Bauinstandhaltung- und Instandsetzung sowohl am Gebäude als auch an der Mietfläche.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Mietverwaltung ist die Betreuung von Gewerbeimmobilien.
MIETVERWALTUNG
§ 1 Allgemeine Aufgaben
Der Auftraggeber überträgt dem Verwalter die Erledigung
aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung
des oben bezeichneten Objektes notwendig sind. Der
Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen des
Auftraggebers zu vertreten und die nachstehend
aufgeführten Aufgaben wahrzunehmen.
§ 2 Spezielle Aufgaben
A) Kaufmännische Verwaltung:
Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen
Behörden einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern
Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
Vereinnahmung des gesamten Mietinkassos einschließlich aller Umlagen
Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen Bestimmungen
Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen
Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten
aus diesen Verträgen für den Auftraggeber
Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern
Einstellung oder Entlassung von Hilfskräften
Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben,
sowie für Räumungsklagen und schließlich für die Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers im Zusammenhang mit der
Verwaltung und Bewirtschaftung des Vertragsobjektes
Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten, die für die ordnungsmäßige Bewirtschaftung und die Ausstattung des Hausmeisters erforderlich sind.
B) Technische Verwaltung:
Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
Abschluß von Wartungsverträgen
Aufstellung periodischer Instandhaltungspläne in Absprache mit dem Auftraggeber
C) Besondere Verwaltungsaufgaben: auf Wunsch